Rechtsprechung
LG Bonn, 22.05.2015 - 1 O 380/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Studienkredit; Leistungsnachweis; Fördersemester; ECTS Punkte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verweigerung der weiteren Auszahlung eines Studienkredits mangels fristgerechter Einreichung des obliegenden Leistungsnachweises
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08
Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache, …
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2015 - 1 O 380/14
Denn die Rechte und Pflichten des Klägers als Darlehensnehmer sind in dem Studienkreditvertrag der Parteien nebst dem Merkblatt für den KfW-Studienkredit und dem Formblatt für den Leistungsnachweis hinreichend klar und präzise dargestellt (vgl. dazu auch BGH NJW 2010, 3152). - BGH, 14.06.2006 - I ZR 75/03
Anforderungen an die Einbeziehung von AGB bei Bestellungen über das Internet
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2015 - 1 O 380/14
Der Aufruf dieser Merk- und Formblätter über den gut sichtbaren und ausdruckbaren Link auf der Internetseite der Beklagte genügt dem gesetzlichen Kriterium der Zumutbarkeit in § 305 Abs. 2 Ziffer 2. BGB (BGH NJW 2006, 2976, 2977 Rd.16 - für den Frachtvertrag eines Paketschnelldienstes). - BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07
Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2015 - 1 O 380/14
Die von dem Kläger hiergegen angeführte Entscheidung BGH NJW 2009, 1486 rechtfertigt keine abweichende Beurteilung, da dieser Fall Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Pauschalreise zum Gegenstand hatte, die an den gegenüber § 305 BGB strengeren Maßstäben der BGB-Informationspflichten-Verordnung zu messen waren (vgl. BGH, ebenda, Rd.13;… ferner: Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl. 2015, § 305 Rd.31).
- BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06
Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2015 - 1 O 380/14
Dabei gilt der Grundsatz, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und ihrem typischen Sinn so auszulegen sind, wie sie von einem verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (vgl. auch zum Nachfolgenden: BGH NJW-RR 2014, 215; BGH NJW 2009, 578, 579; BGH NJW-RR 2006, 1210;… Palandt/Grüneberg, aaO., § 305 Rd.16 m.w.N.). - BGH, 30.03.2006 - I ZR 123/03
Zustandekommen eines Beförderungsvertrages mit der Deutschen Post über die …
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2015 - 1 O 380/14
Dabei gilt der Grundsatz, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und ihrem typischen Sinn so auszulegen sind, wie sie von einem verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (vgl. auch zum Nachfolgenden: BGH NJW-RR 2014, 215; BGH NJW 2009, 578, 579; BGH NJW-RR 2006, 1210;… Palandt/Grüneberg, aaO., § 305 Rd.16 m.w.N.). - BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01
Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2015 - 1 O 380/14
Vor diesem Hintergrund genügt auch die Verweisung in Ziffer 8.1 des Darlehensvertrages beziehungsweise in dem Merkblatt für den KfW-Studienkredit auf weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten den Einbeziehungsvoraussetzungen von § 305 Abs. 2 Ziffer 2. BGB (vgl. BGH NJW 2005, 1183, 1184f.; BGHZ 111, 388, 390ff. = NJW 1990, 3197). - BGH, 04.07.2013 - I ZR 156/12
Beförderungsausschlussklausel eines Paketdienstunternehmens: Auslegung der in …
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2015 - 1 O 380/14
Dabei gilt der Grundsatz, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und ihrem typischen Sinn so auszulegen sind, wie sie von einem verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (vgl. auch zum Nachfolgenden: BGH NJW-RR 2014, 215; BGH NJW 2009, 578, 579; BGH NJW-RR 2006, 1210;… Palandt/Grüneberg, aaO., § 305 Rd.16 m.w.N.). - BGH, 21.06.1990 - VII ZR 308/89
Verweisung auf einzelne unwirksame Klauseln; Bezugnahme auf ein anderes …
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2015 - 1 O 380/14
Vor diesem Hintergrund genügt auch die Verweisung in Ziffer 8.1 des Darlehensvertrages beziehungsweise in dem Merkblatt für den KfW-Studienkredit auf weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten den Einbeziehungsvoraussetzungen von § 305 Abs. 2 Ziffer 2. BGB (vgl. BGH NJW 2005, 1183, 1184f.; BGHZ 111, 388, 390ff. = NJW 1990, 3197).